Merkliste

    Sie möchten mehr erfahren zum Wohnen in der Birchweid Siedlung, haben eine Frage zu den Parkiermöglichkeiten oder es ist noch etwas unklar? Alle relevanten Informationen finden Sie nachfolgend aufgelistet. Zudem finden Sie dort alle benötigten Informationen zum Bewerbungsprozess sowie dem zukünftigen Mietverhältnis mit uns.

    Alle Informationen auf einen Blick

    Sie möchten mehr erfahren zum Wohnen in der Birchweid Siedlung, haben eine Frage zu den Parkiermöglichkeiten oder es ist noch etwas unklar? Alle relevanten Informationen finden Sie nachfolgend aufgelistet. Zudem finden Sie dort alle benötigten Informationen zum Bewerbungsprozess sowie dem zukünftigen Mietverhältnis mit uns.

    Gut zu wissen

    Wohnen

    Ausbaustandard

    Alle wichtigen Informationen zum Ausbau und zur Ausstattung der Wohnungen finden Sie im Baubeschrieb.

    Grundrisspläne

    Die Grundrisspläne finden Sie in der Wohnungsübersicht. Jede Wohnung ist im Massstab 1:100 abgebildet. Ein Zentimeter auf dem Plan ist ein Meter in Realität. Nutzen Sie den praktischen Online-Wohnraumplaner, um Ihr Einrichtungskonzept zu testen. Klicken Sie dazu auf den Möbelbogen in den Wohnungsdetails und schon können Sie Ihre Wohnung einrichten.

    Anpassungen Innenausbau

    Die Wohnungen der Siedlung Birchweid sind zur Miete. Die Ausstattung kann nicht angepasst werden. Mieterseitige Ausbauwünsche können nicht berücksichtigt werden.

    Haustiere

    Die Haltung von Hauskatzen und Hunden ist grundsätzlich erlaubt. Es erfordert eine Prüfung und Bewilligung durch den Vorstand der Baugenossenschaft Rotach. Zudem muss für die Haustierhaltung eine separate Vereinbarung bzw. ein Zusatz zum Mietvertrag unterzeichnet werden. Auf dem Bewerbungsformular sind zwingend alle Haustiere anzugeben.

    Freigänger-Katzen sind nur in den Erdgeschoss-Wohnungen erlaubt (bewilligt wird maximal eine Freigänger-Katze pro Erdgeschoss-Wohnung). In den Obergeschoss-Wohnungen werden nur Hauskatzen bewilligt (maximal zwei Hauskatzen pro Wohnung). Das Anbringen von Katzenleitern ist untersagt.

    Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Haltung von Haustieren.

    Waschen

    Alle Wohnungen verfügen über einen eigenen Waschturm mit Waschmaschine und Tumbler der Marke V-Zug. Dieser befindet sich im Reduit oder im Badezimmer der Wohnung. Die genaue Position kann dem jeweiligen Grundrissplan entnommen werden.

    Zusätzlich steht allen Mieter*innen im Untergeschoss von jedem Haus ein Trocknungsraum mit Secomat zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.

    Boden

    Wohn- und Essbereich, Zimmer sowie die Korridorbereiche sind mit versiegeltem Echtholzparkett aus Eiche belegt. Die Nasszellen sowie der Küchenbereich sind mit keramischen Feinsteinzeug-Platten ausgekleidet.

    Weitere Informationen finden Sie im Baubeschrieb.

    Nasszellen

    Jede Wohnung verfügt über mindestens eine Nasszelle mit einer Dusche oder einer Badewanne. In den 4.5- sowie 5.5-Zimmer-Wohnungen gibt es zwei Nasszellen. Nicht alle Wohnungen sind mit einer Badewanne ausgestattet. Die Ausstattung der Nasszellen kann dem jeweiligen Grundrissplan der Wohnung entnommen werden.

    Tageslicht und Verdunkelung

    Jede Wohnung verfügt über Fensterflächen, die viel Tageslicht in die Räume bringen sowie über einen grosszügigen Aussenbereich mit Blick auf den Innenhof oder die Umgebung. Die Ausrichtung der Wohnungen ist unterschiedlich. Der Nordpfeil in den Grundrissplänen weist die Ausrichtung pro Wohnung aus. Die Balkone sind mit motorisierten und automatisierten Stoff-Markisen ausgerüstet. Alle Schlafräume verfügen über elektrisch betriebene Lamellenstoren, um den Schlafraum komplett abzudunkeln.

    Stauraum

    Jede Wohnung verfügt über einen eingebauten Garderobenschrank mit Kleiderstange und Tablaren. Dieser befindet sich in der Regel im Eingangsbereich. Ein Reduit bietet zusätzlichen Stauraum. Dort befinden sich in der Regel auch die Waschmaschine und der Tumbler. Jede Wohnung verfügt über ein separates, abschliessbares Kellerabteil (Lattenverschlag) mit Licht und eigener Steckdose, welches sich im Untergeschoss befindet.

    Küchengeräte

    Die modernen Küchen sind mit Induktionskochfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank mit separatem Tiefkühlfach sowie einem Backofen mit Steamerfunktion der Marke V-ZUG ausgestattet. Die Küche bietet viel Stauraum und ist mit einer Arbeitsplatte aus geschliffenem Naturstein ausgerüstet.

    Gebäudetechnik

    Die Wohnungen sind mit einem leistungsfähigen Glasfasernetz erschlossen. Die Multimediaanschlüsse befinden sich im Wohn- und Schlafbereich. Der Internetprovider ist frei wählbar. Steckdosen sind genügend vorhanden.

    Infrastruktur und weitere Räumlichkeiten

    Lift

    Jedes Haus verfügt über einen Personenlift, ausgelegt für 8 Personen, welcher von der Tiefgarage bis ins oberste Geschoss reicht.

    Hindernisfreie Architektur

    Die gesamte Überbauung Birchweid ist weitgehend hindernisfrei gemäss SIA-Norm 500. Welche Wohnungen über eine Dusche verfügen, kann dem Grundrissplan pro Wohnung entnommen werden.

    Abfallentsorgung

    Zwei zentrale Entsorgungsstellen für Hausmüll und Grünabfall stehen am östlichen und westlichen Rand des Areals Birchweid zur Verfügung. Für die Entsorgung von Hausmüll ist der «Uetiker Sack» zu verwenden. Weitere Infos können Sie dem Entsorgungskalender 2023 von Uetikon am See entnehmen.

    Mietbare Gewerbe- und Nebenräume

    Im Hof B werden im Erdgeschoss zwei Ateliers zur gewerblichen Nutzung vermietet. Im Hof C steht im Untergeschoss ein Bastelraum zur Verfügung, welcher zusätzlich zur Wohnung angemietet werden kann. Eines der Gewerbe-Ateliers verfügt über eine Nasszelle mit WC und Dusche. Das andere Atelier sowie der Bastelraum verfügen über ein WC. Die beiden Gewerbe-Ateliers sind mit einer Teeküche ausgestattet. Weitere Hobby- oder Lagerräume stehen nicht zur Verfügung.

    Bewerbungen für die beiden Gewerbe-Ateliers im Hof B werden direkt über diese Webseite entgegengenommen. Wenn Sie Interesse am Bastelraum haben, dann vermerken Sie das direkt bei Ihrer Wohnungsbewerbung und Sie erhalten am Mietergespräch zusätzliche Informationen dazu.

    Kellerabteil

    Jede Wohnung verfügt über ein separates, abschliessbares Kellerabteil (Lattenverschlag) mit Licht und eigener Steckdose, welches sich im Untergeschoss befindet.

    Gemeinschaftliche Aussenbereiche

    Ein öffentlich zugänglicher Fussweg erschliesst die fünf Gebäudegruppen des Areals. Im westlichen Bereich wird ein grosser Spielplatz sowie ein kleiner Park mit schattenspendenden Bäumen realisiert. Damit stehen attraktive Aufenthaltsbereiche für alle Altersgruppen in der Birchweid zur Verfügung. Weitere Aufenthaltsbereiche mit Spielmöglichkeiten für kleinere Kinder sind hangseitig zwischen den Häusergruppen angeordnet.

    Gemeinschaftsraum

    Die Baugenossenschaft Rotach fördert ein vielfältiges Siedlungsleben, das über das reine Wohnen hinaus geht. Dafür bietet sie die entsprechende Infrastruktur wie Gemeinschaftsräume, Siedlungsplätze und weitere Begegnungsorte. Im Hof C steht den Genossenschafter*innen ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Der Raum befindet sich im Erdgeschoss und kann für Veranstaltungen gemietet werden. Auf über 70 m2 bietet der Gemeinschaftsraum ausreichend Platz für gemeinsame oder private Anlässe der Siedlungsbewohnenden und für Feiern der Genossenschafter*innen. Der Raum ist in verschiedene Bereiche unterteilt und bietet mit einer vollausgerüsteten Küche und einer Audio- und Videoanlage mit grossem Bildschirm vielseitige Nutzungsmöglichkeiten.

    Parkieren

    Parkplätze

    Es stehen mietbare Parkplätze in der Tiefgarage zur Verfügung. Der monatliche Mietzins pro Parkplatz beträgt CHF 190. Im Grundsatz hat jede Wohnpartei das Anrecht auf einen Parkplatz. Weitere Parkplätze werden nach Verfügbarkeit vermietet. Auch für Motorräder stehen eine begrenzte Anzahl Parkplätze in der Tiefgarage zur Verfügung. Der monatliche Mietzins beträgt CHF 50. Den Bedarf von Parkplätzen bitte im Bewerbungsformular angeben.

    Besucherparkplätze

    Es stehen ausreichend Besucherparkplätze in der Tiefgarage zur Verfügung. Diese dürfen nur von Besucher*innen genutzt werden. Im östlichen Einfahrtsbereich der Siedlung gibt es Behinderten-Parkplätze. Diese dürfen nur von Besucher-Fahrzeugen mit einem sichtbaren Behindertenausweis benutzt werden.

    Ladestationen für Elektroautos

    Die Installation von Ladestationen ist möglich. Alle Tiefgaragen-Parkplätze sind mit vorinstallierten Stromzuleitungen für die Nutzung von Elektromobilität vorbereitet. Die dazu benötigte Ladestation wird nicht von der Baugenossenschaft Rotach zur Verfügung gestellt, sondern muss vom Mieter gekauft oder gemietet werden. Als Spezialistin für Elektromobilitäts-Lösungen wird Ihnen die Firma IMOVAcharge AG als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen. Damit ein Elektroauto in der Tiefgarage Birchweid geladen werden kann, benötigt es eine Ladestation der Marke «Zaptec». Diese kann mit wenigen Klicks auf imovacharge.ch bestellt werden. Sollten Sie bereits im Besitz einer Ladestation sein, dann können Sie die Kompatibilität der Ladestation vor dem Bezug der Wohnung mit der Firma IMOVAcharge AG klären. Weitere Informationen finden Sie hier: imovacharge.ch

    Veloabstellplätze

    Pro Hof stehen je zwei gemeinschaftlich nutzbare Veloabstellräume im Untergeschoss zur Verfügung. Der Zugang erfolgt von der Tiefgarage oder über einen Treppenabgang mit Rampe. Im Aussenbereich stehen weitere überdachte und offene Veloabstellplätze zur Verfügung.

    Lademöglichkeit für Elektro-Velos

    In den gemeinschaftlich nutzbaren Veloabstellräumen stehen eine begrenzte Anzahl Schliessfächer mit Stromanschluss zur Verfügung. Darin können die eigenen Akku-Ladestationen diebstahlsicher untergebracht und die Akkus direkt aufgeladen werden. Die Schliessfächer können gemietet werden. Den Bedarf bitte im Bewerbungsformular angeben.

    Alles rund um die Bewerbung

    Bewerbungsstart

    Eine Bewerbung ist zurzeit noch nicht möglich. Genossenschafter*innen werden direkt über den Bewerbungsstart informiert. Externe Interessenten können sich ab dem 12. September 2023 auf noch freie Wohnungen bewerben. Es werden ausschliesslich Bewerbungen über diese Webseite berücksichtigt.

    Bewerbungen per Post oder per E-Mail können wir leider nicht berücksichtigen.

    Musterwohnung

    Die Wohnungen werden in erster Linie ab Plan vermietet. Eigenständige Begehungen auf der Baustelle sind nicht erlaubt. Bewerbende, welche in die engere Auswahl kommen (bei mehreren vollständig eingereichten Bewerbungen für die gleiche Wohnung entscheidet jeweils das Los), werden zu einer Besichtigung der Musterwohnung eingeladen. Öffentliche Besichtigungen der Musterwohnung werden keine durchgeführt.

    Belegungsvorschriften

    Die Vermietungsrichtlinie der Baugenossenschaft Rotach regelt die Bedingungen und Kriterien der Wohnungsvergaben. Es gelten die folgenden Belegungsvorschriften:

    2.5-Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person

    3.5-Zimmer-Wohnung: mindestens 1 Person

    4.5-Zimmer-Wohnung: mindestens 3 Personen

    5.5-Zimmer-Wohnung: mindestens 4 Personen

    Die pro Wohnung geltende Mindestbelegung finden Sie im jeweiligen Grundrissplan. Weitere Informationen finden Sie in den Vermietungsrichtlinien.

    Bewerbungsunterlagen

    Basis für eine Wohnungsanmeldung ist eine vollständige Bewerbung mit Angabe aller im Haushalt lebenden Personen. Ein Betreibungsregisterauszug muss erst eingereicht werden, wenn Sie zu einem Mietergespräch eingeladen werden. Zusätzlich werden die Angaben Ihres aktuellen Arbeitgebers und des aktuellen Wohnungsvermieters (mit Kontaktperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) verlangt. Diese Informationen werden vertraulich behandelt und sind freiwillig.

    Es sind alle im Haushalt lebenden Personen in der Bewerbung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen geprüft und für eine Wohnungszusage berücksichtigt werden.

    Richtig bewerben

    Für die Genossenschaftswohnungen in der Siedlung Birchweid kann man sich nur online bewerben. Klicken Sie in den Wohnungsdetails Ihrer Wunschwohnung auf «Bewerben» und Sie werden Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess geführt.

    Jede/r Bewerbende kann maximal drei Wohnungs-Präferenzen angeben. Gehen für die gleiche Wohnung fünf Bewerbungen ein, wird diese in der Wohnungsübersicht als «reserviert» ausgewiesen und eine Bewerbung auf diese Wohnung ist nicht mehr möglich. Sind alle Bewerbungen vollständig und erfüllen alle Bewerbungen die Kriterien aus der Vermietungsrichtlinie der Baugenossenschaft Rotach, entscheidet das Los über die Zuweisung der Wohnung.

    Bezug

    Die Wohnungen im Hof C werden am 1. Februar 2024, die Wohnungen im Hof B am 1. Juli 2024 bezugsbereit sein. Den Tag der Schlüsselübergabe werden wir Ihnen rechtzeitig bekannt geben.

    Betreibungsregisterauszug

    Ein Betreibungsregisterauszug muss erst eingereicht werden, wenn Sie zu einem Mietergespräch eingeladen werden.

    Schriftliche Bewerbung

    Für die Wohnungen der Siedlung Birchweid kann man sich ausschliesslich online auf dieser Webseite bewerben. Bewerbungen per E-Mail oder Post können nicht berücksichtigt werden.

    Mietvertrag und Mietzinse

    Kostenmiete

    Die Baugenossenschaft Rotach kalkuliert die Mietzinse gemäss dem Mietzinsreglement der Stadt Zürich (Kostenmiete). Die Kostenmiete orientiert sich dabei nicht am Mietzinsniveau des Marktes, sondern an den Kosten. Mittel- bis langfristig bewirkt die Kostenmiete deutlich günstigere Mieten als bei vergleichbaren Objekten auf dem Wohnungsmarkt.

    Die wesentlichen Faktoren zur Berechnung der Kostenmiete sind der Referenz-Zinssatz, die Höhe der Investitionen und der Gebäudeversicherungswert. Verändert sich der Referenz-Zinssatz oder einer der anderen Faktoren, so verändern sich auch die Mietzinse der Baugenossenschaft Rotach.

    Mietvertrag

    Nach dem Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen werden diese geprüft und die Zuweisung der Wohnungen vorgenommen. Liegen mehrere Bewerbungen pro Wohnung vor, entscheidet das Los. Bewerbende, welche in die engere Auswahl kommen, werden zu einer Besichtigung der Musterwohnung und einem Mietergespräch eingeladen. Das Gespräch dient dazu, Sie kennenzulernen, Ihnen wichtige Informationen zum Wohnen in der Baugenossenschaft Rotach zu geben und bietet die Möglichkeit, Ihre offenen Fragen zu beantworten.

    Sollten Sie nach dem Termin eine verbindliche Wohnungszusage erhalten, wird Ihnen der Mietvertrag in den Tagen danach zur Unterschrift zugestellt.

    Der Mietvertrag muss von Ihnen und auch von der Baugenossenschaft Rotach unterzeichnet werden, damit er rechtsgültig wird. Sollten Sie den Mietvertrag nicht innert der angegebenen Frist unterzeichnet retournieren, verlieren Sie den Anspruch auf die Wohnung und wir werden diese an eine/n andere/n Interessenten*in vermieten.

    Mietkaution

    Sie müssen keine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution hinterlegen. Mit der Miete einer Wohnung ist jedoch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, ein sogenanntes Pflichtanteilschein-Kapital, obligatorisch. Die Höhe der Anteilscheine richtet sich nach der Grösse der gemieteten Wohnung.

    Mit dem Erwerb der Anteile werden Sie Genossenschaftsmitglied. Dadurch sind Sie an der Generalversammlung stimmberechtigt und können so aktiv die Zukunft der Genossenschaft mitbestimmen. Bei einem Wegzug oder Austritt erhalten Sie das einbezahlte Anteilscheinkapital zurück. Das Anteilscheinkapital wird nicht verzinst.

    Höhe des Pflichtanteilschein-Kapitals:

    • für 1 – 2.5-Zimmer-Wohnung:  CHF 5’500
    • für 3 – 3.5-Zimmer-Wohnung:  CHF 7’500
    • für 4 – 4.5-Zimmer-Wohnung:  CHF 8’500
    • für 5 – 6.5-Zimmer-Wohnung:  CHF 9’500

    Mietzinsentwicklung

    Die Baugenossenschaft Rotach kalkuliert die Mietzinse gemäss dem Mietzinsreglement der Stadt Zürich (Kostenmiete). Die Kostenmiete orientiert sich dabei nicht am Mietzinsniveau des Marktes, sondern an den Kosten.

    Die wesentlichen Faktoren zur Berechnung der Kostenmiete sind der Referenz-Zinssatz, die Höhe der Investitionen und der Gebäudeversicherungswert. Der Referenz-Zinssatz basiert auf dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken und wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen ermittelt. Im Juni 2023 wurde der Referenz-Zinssatz zum ersten Mal seit seiner Einführung im Jahr 2008 erhöht und beträgt aktuell 1.50 %. Verändert sich der Referenz-Zinssatz oder einer der anderen Faktoren, so verändern sich auch die Mietzinse der Baugenossenschaft Rotach.

    Alle uns bekannten Prognosen zur Entwicklung des Referenz-Zinssatzes gehen davon aus, dass sich der Referenz-Zinssatz in den nächsten Jahren schrittweise auf über 2.00 % erhöhen wird. Wie sich die Mietzinse entwickeln, wenn sich der Referenz-Zinssatz auf 1.75 %, resp. auf 2.00 % erhöht, kann den Informationen zur Mietzinsentwicklung in den Details der Wohnungsübersicht entnommen werden. Diese Angaben sind unverbindlich und zeigen die wahrscheinliche Grössenordnung des Mietzinses.

    Nach dem Abschluss des Bauprojektes wird die Baugenossenschaft Rotach die definitive Bauabrechnung (Höhe der Investitionen) erstellen und den definitiven Gebäudeversicherungswert erhalten. Danach werden die Mietzinse mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Referenz-Zinssatz neu berechnet. Mit einer voraussichtlichen Mietzinserhöhung ist gemäss heutigem Kenntnisstand im Verlaufe von 2025 zu rechnen.

    Nebenkosten

    Die zu bezahlende Bruttomiete berechnet sich aus der Nettomiete und den weiteren Mietzinskomponenten «Nebenkosten» und «genossenschaftliche Beiträge». In den Nebenkosten sind die Aufwendungen für Warmwasser, Heizung, Treppenhausreinigung und Allgemeinstrom enthalten. Zusätzlich sind pro Wohnung ein monatlicher Siedlungsbeitrag von 8 Franken sowie eine Einzahlung in den Solidaritätsfonds der Baugenossenschaft Rotach in der Höhe von 2 Franken zu bezahlen. Die Siedlungsbeiträge werden von der Siedlungskommission verwaltet und beispielsweise für gemeinsame Aktivitäten verwendet.

    Ökologie

    Nachhaltiges Bauen

    Die Siedlung erfüllt die Anforderungen an das nachhaltige Bauen. Eine hochgedämmte Gebäudehülle minimiert den Wärmeverlust des Gebäudes und beugt einer Überhitzung der Wohnungen vor. Die Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern und der Anschluss an die Fernwärme tragen zur Verringerung des Co2-Ausstosses bei. Zudem sind die Tiefgaragen für die Nutzung von Elektromobilität vorbereitet und bei der Umgebungsgestaltung wird auf eine hohe Biodiversität geachtet.

    Photovoltaik-Anlage

    Ein Grossteil der Gebäude verfügt über eine Photovoltaik-Anlage auf den Dächern. Der produzierte Strom wird allen Bewohnenden der Gesamtüberbauung zu einem günstigeren oder maximal gleich hohen Tarif wie der Bezug vom lokalen Netzbetreiber weitergegeben. Dazu wird ein Zusammenschluss für Eigenverbrauch, ein sogenannter ZEV, gegründet.

    Biodiversität

    Die naturnahe Begrünung des Quartiers erfolgt mit einheimischen und essbaren Pflanzen und fördert die Biodiversität. Bei der Auswahl der Bepflanzung wird sorgfältig darauf geachtet, ein möglichst vielfältiges Angebot für Klein- und Kleinstlebewesen zu schaffen. Unterschiedlich hohe Bäume, Sträucher und Stauden ergänzen die niedrigen Pflanzen wie Blumen, Kräuter und Gräser.

    Wärmeerzeugung

    Die Wärme wird ökologisch und mit regionalen Ressourcen erzeugt. Der Bezug der Fernwärme erfolgt mittels Wärme aus dem Zürichsee. Die Wohnungen werden mit einer Fussbodenheizung mit Raumthermostat beheizt.

    Elektromobilität

    Die gesamte Tiefgarage ist für die Nutzung von Elektromobilität vorbereitet.

    Die Genossenschaft

    Genossenschaftswohnungen

    In einer Genossenschaft ist jede/r Mieter*in gleichzeitig Mitglied der Genossenschaft. Mitglieder kaufen Genossenschaftsanteile und haben dadurch ein Mitbestimmungs- und Mitspracherecht. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie das Recht, an der jährlichen Generalversammlung teilzunehmen und mitzubestimmen. Die Vergabe von Genossenschaftswohnungen erfolgt nach vordefinierten Kriterien. Bei einer Genossenschaftswohnung zahlt das Mitglied in der Regel eine monatliche Miete, die sich aus verschiedenen festgelegten Komponenten zusammensetzt. Ein Teil der Mieteinnahmen fliesst dabei in die Rücklagen der Genossenschaft und dient zur Instandhaltung und Weiterentwicklung der Genossenschaft.

    Solidaritätsfonds

    Der Solidaritätsfonds der Baugenossenschaft Rotach wird gemeinsam von allen Genossenschafter*innen getragen. Er wird mit einem monatlichen Beitrag von zwei Franken pro Wohnung gebildet. Damit können einerseits Genossenschafter*innen, welche in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, mit regelmässigen oder einmaligen Beiträgen aus dem Fonds unterstützt werden. Andererseits soll das Geld auch für siedlungsbezogene Projekte, die das soziale Zusammenleben fördern, verwendet werden. Die Kommission des Solidaritätsfonds setzt sich aus fünf Genossenschafter*innen zusammen, welche von der Generalversammlung jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden.

    Siedlungskommission

    Der Siedlungsbeitrag in der Höhe von monatlich 8 Franken pro Wohnung kommt vollumfänglich der Gestaltung des sozialen Lebens in den Siedlungen der Baugenossenschaft Rotach zugute. Dafür hat jede Siedlung der Baugenossenschaft Rotach eine Siedlungskommission (Siko). Die Sikos organisieren das gesellschaftliche aktive Zusammenleben in den Siedlungen. Sie veranstalten Anlässe und Aktivitäten, um den gemeinschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Interaktion innerhalb der Siedlung zu stärken und eine gute Nachbarschaft zu fördern. Die Siko-Gründung in der Siedlung Birchweid wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Haben Sie Interesse mitzuwirken, können Sie das in der Bewerbung angeben.

    Engagement

    Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv in verschiedenen Gremien und Kommissionen der Baugenossenschaft Rotach und in Ihrer Siedlung einzubringen. Die Baugenossenschaft Rotach freut sich über Ihr Interesse und Engagement.